Informationen für Prostituierte

Die Ausübung der Prostitution ist nicht erlaubnispflichtig, muss jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Voraussetzung für eine Anmeldung ist vorab erfolgte Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung.

ACHTUNG: Anmeldebescheinigung und Nachweis über eine erfolgte gesundheitliche Beratung müssen bei der Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen

  • alle Prostituierten
  • als Prostituierte gelten Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Entgelt bedeutet hierbei nicht allein die Zahlung eines Geldbetrages, sondern jede vereinbarte geldwerte Gegenleistung.
  • sexuelle Dienstleistungen sind alle sexuellen Handlungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden. Dazu zählen auch sexualbezogene sadistische oder masochistische Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung von Geschlechtsverkehr kommt.
  • Vorführung mit rein darstellendem Charakter gelten nicht als sexuelle Dienstleistung.

  • Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
  • Wenn Sie bereits angemeldet waren, muss die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit der letzten Anmeldebescheinigung erfolgen
  • Ohne eine gültige Anmeldebescheinigung darf nicht gearbeitet werden

  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • ein aktuelles Passfoto
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der letzten 3 Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung
  • Personen, die keine EU-Bürger/ EU-Bürgerinnen sind müssen nachweisen, dass sie eine Erlaubnis haben, in Deutschland arbeiten zu dürfen.

  • Wer seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Saarland hat, muss sich beim Gesundheitsamt Saarbrücken anmelden
  • Bevor Sie sich anmelden können, müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen.
  • Gesundheitliche Beratung und Anmeldung können nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden
  • Termine können nur telefonisch oder schriftlich vergeben werden

Erreichbarkeit Gesundheitliche Beratung:              

Fon: 0681 506-5321 oder 0681 506-5361


Erreichbarkeit Anmeldung:                                       

Fon: 0681 506-5318
                                     

Die Anmeldung hat bei Personen zwischen 18 und 21 eine Gültigkeit von 1 Jahr, bei Personen über 21 Jahren 2 Jahre. Die gesundheitliche Beratung hat bei Personen unter von 18 bis 21 Jahren eine Gültigkeit von einem halben Jahr, bei Personen über 21 von einem Jahr.