Öffentliche Zustellungen

Im Folgenden finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Regionalverbandes Saarbrücken. Rechtsgrundlage hierfür ist unter anderem § 1 Abs. 1 der Satzung über die Art der öffentlichen Bekanntmachungen des Regionalverbandes Saarbrücken vom 12.11.2020. Demnach erfolgen durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen des Regionalverbandes Saarbrücken, soweit in gesetzlichen Bestimmungen keine andere Bekanntmachungsart festgelegt ist, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes auf der Homepage des Regionalverbandes Saarbrücken.