Strom- und Gasausfall

Aktuell ist die Energieversorgung im Regionalverband gewährleistet. Die Gefahr eines sogenannten Brownouts bleibt aber (deutschlandweit) bestehen. Darunter versteht man einen Spannungsabfall im Stromnetz durch übermäßige Stromnachfrage. Hier kann es zu lokalen Stromausfällen kommen, welche auch mehrere Stunden anhalten. Um dies zu verhindern, sollte jeder den eigenen Energiebedarf senken.

Doch was passiert, wenn der Strom oder die Gasversorgung länger ausfällt? Im Folgenden erhalten Sie Informationen und Tipps für den Ernstfall

Das Bundesamt für Bevökerungsschutz erklärt in seiner Serie 'Für alle Fälle kurz erklärt' das richtige Verhalten bei einem Stromausfall.

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  • Bleiben Sie ruhig.
  • Überprüfen Sie Ihre Wohnungs- und Haussicherungen und erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn, ob auch dort der Strom ausgefallen ist.
  • Kleinere Mahlzeiten können Sie mit einem Campingkocher oder Grill zubereiten. Diese aber nicht in Innenräumen nutzen. 
  • Im Winter Türen und Fenster schließen, um ein Auskühlen des Hauses zu vermeiden und sich mit Kleidung und Decken warmhalten.
  • Fernseher, PCs und Router für den Internetzugang sowie netzbetriebene Radios werden bei einem Stromausfall nicht funktionieren. Mit einem batteriebetriebenen Radio oder dem Autoradio bleiben Sie über aktuelle Informationen und Entwicklungen auf dem Laufenden.
  • Kühlschrank und Tiefkühler wegen des Kälteverlustes möglichst nicht öffnen.

  • Geräte ausschalten, die sich zu einer Gefahrenquelle entwickeln können, sobald der Strom wieder fließt.
  • Die Telefon- und Mobilfunknetze sind in Ausnahmesituationen schnell überlastet oder können wegen des Stromausfalls gänzlich ausfallen. Telefonieren Sie (soweit möglich) nur, wenn nötig, um das Netz für Notfälle freizuhalten.

Auch das  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) informiert unfassend, wie sich im Falle eines Ausfalls verhalten sollten.


Was tun wenn kein Gas mehr fließt?

Die Gasversorgung ist aktuell gewährleistet. Sollte die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen werden, sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

  • Bleiben Sie ruhig. 
  • Verfolgen Sie die regionalen Medien wie Zeitungen und Radiosender. Sie werden auf den Internetseiten der Behörden und in den sozialen Netzwerken auf dem Laufenden gehalten.
  • Befolgen Sie die Empfehlungen und Anweisungen der Energieversorger sowie der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder THW.
  • Versuchen Sie bei einer längeren Gasversorgungsunterbrechung bei Freunden oder Verwandten unterzukommen.​
  • Machen Sie Wasserleitungen am Haus frostsicher.

  • Türen schließen
  • Rollläden herunterlassen / Vorhänge zuziehen
  • Möbel von Heizkörpern wegrücken
  • Türen und Fenster abdichten
  • Teppiche und Läufer auslegen
  • Luftfeuchtigkeit erhöhen (Pflanzen, Tischbrunnen, ...)
  • Fenster der Sonnenseite als Sammellinse am Tag nutzen

  • Auf keinen Fall behelfsmäßige Heizungen in Betrieb nehmen! Abgase von Gas- oder Campingkochern, Holzkohle- oder Gasgrills, Heizpilzen oder ähnlichem führen in geschlossenen Räumen zu tödlichen Vergiftungen.
  • Nicht mit dem Herd oder Backofen heizen! Bei Dauerbetrieb dieser Geräte kann ein gefährlicher Wärmestau entstehen, der einen Brand auslösen kann.

  • warmer Kleidung und Decken
  • Wärmflaschen oder Wärmekissen
  • heißen Getränken und warmen Mahlzeiten
  • Bewegung