Adoption

Kinder, die zur Adoption frei gegeben werden, sind überwiegend Kinder deren Eltern nicht in der Lage sind, sie selbst zu versorgen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: jugendliches Alter, finanzielle Not, psychische oder physische Erkrankungen, Drogenmissbrauch. Damit wird deutlich, dass die Kinder manchmal mit Beeinträchtigungen zur Welt kommen oder in ihren ersten Monaten und Lebensjahren Beeinträchtigungen und Vernachlässigung erfahren.

Was erwartet das Jugendamt von Adoptionsbewerbern?

  • Stabiler familiärer Hintergrund
  • Gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • Gelingende Partnerschaft
  • Alterserfordernisse müssen erfüllt sein (ein Ehepartner das 25. und der/die andere das 21. Lebensjahr vollendet)
  • Einschränkung der Berufstätigkeit eines Elternteils für eine gewisse Zeit nach Aufnahme des Kindes (Elternzeit)

Das Adoptionsverfahren

  • Infogespräch in der Vermittlungsstelle beim Jugendamt
  • Einreichung unterschiedlicher Dokumente und Unterlagen
  • Hausbesuch
  • Verbindliche Teilnahme der Adoptionsbewerber an einem Wochenendseminar des Jugendamtes

Was bedeutet Adoptionspflege?

Adoptionspflege ist die Zeit zwischen dem Tag der Aufnahme des Kindes und dem Adoptionsbeschluss. Die Adoptiveltern sind in dieser Zeit bereits vorrangig Unterhaltspflichtig, haben aber Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit.

Nach der Adoption

Im rechtlichen Sinne gehört das Kind nun zu Ihnen. Mit der Adoption werden Sie die rechtmäßigen Eltern des Kindes.

Der adoptierte Mensch wächst jedoch mit dem Wissen um zwei Familien auf. Zu den besonderen Schwierigkeiten, die ein Adoptivkind haben kann, zählen die Fragen: Wer bin ich? Wo komm ich her? Zu wem gehör ich?

Bei allen Fragen rund um das Thema Adoption können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wenden. Diese Stelle ist für Sie da vor, während und nach der Adoption.